Kfz-Werkstätten, Prüfstellen und Eigenüberwacher benötigen schon seit 1962 ein Scheinwerfereinstellgerät sowie eine Prüffläche gemäß der Verkehrsblattverlautbarung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur der Bundesrepublik Deutschland. Nun mehr haben sich die Richtlinien hierfür in den Jahren immer geändert und Unternehmen sind verpflichtet, einen extra für die Kontrolle und Einstellung der Scheinwerfereinstellmaße eingerichteten Scheinwerfereinstellplatz nachzuweisen, welcher den Richtlinien des Verkehrsblattes 23/2018 entspricht. Wenn es bislang genügte, lediglich ein Scheinwerfereinstellgerät (SEG) mit gültiger Baumusterprüfung vorzuhalten, so ist nun gefordert, einen kalibrierten Scheinwerfereinstellplatz (SEP) einzurichten. Dieser Einstellplatz muss unter anderem folgenden Kriterien entsprechen:
- die Einhaltung der Fahrzeugaufstellfläche (Abmessungen vorgegeben),
- die Einhaltung der Aufstellfläche des Scheinwerfereinstellgerätes (Abmessungen vorgegeben),
- die Aufstellflächen müssen eben sein (Abweichungen vorgegeben),
- Quer- und Längsneigung dürfen eine maximale negative oder positive Abweichung von 1,5% aufweisen.
Der Prüfplatz muss außerdem alle zwei Jahre einer Kalibrierung unterzogen werden.
Die GUPRO hat zu diesem Zweck Sachkundige ausgebildet, welche Ihnen in Zusammenarbeit mit dem GTÜ-Prüfmittelservice ein DAkkS-konformes Protokoll inklusive Messunsicherheitsangaben erstellen. Im Großraum Ostwestfalen-Lippe und angrenzend führen wir für Ihr Unternehmen diese Kalibrierungen durch.
Unsere Sachkundigen können Ihnen bei Bedarf auch mit Rat zur Seite stehen, welche Maßnahmen möglich wären, wenn Ihre räumlichen Gegebenheiten den Anforderungen nicht entsprechen sollten.
Gern beraten wir Kfz-Werkstätten, Speditionen sowie andere Sachverständigenbüros und Organisationen, wie Sie es schaffen, die Forderungen bei Ihnen oder Ihren Kunden umzusetzen. Sprechen Sie uns an.