Technische Anlagen, welche von Mitarbeitern in Unternehmen in Betrieb genommen werden, müssen seitens des Arbeitgebers zur Unfallverhütung nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften regelmäßigen UVV/BGV-Prüfungen durch einen Sachkundigen unterzogen werden. Die GUPRO Sachkundigen prüfen Ihre:
- mobilen Krananlagen auf Nutzfahrzeugen DGUV Vorschrift 52 §26 (Ladekran, Fahrzeugkran, Anbaukran),
- Hubladebühnen,
- Hebebühnen,
- Hubwagen und
- Hubtische.
Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für ein Gesamtkonzept, indem wir Ihre Fahrzeuge bewerten, die Hauptuntersuchungen durchführen, Unfall- und Schadenabwicklung organisieren, Ihre Tore und Hebebühnen prüfen sowie Sie ggf. bei Ihren Leasingrücknahmen unterstützen.